Política de envío
Lieferung, Einfuhr- und Zollbestimmungen
Für unternehmerisch tätige Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) gilt, dass die Lieferung der Ware auf Gefahr des Kunden erfolgt und bis zur Übernahme der Ware durch das Unternehmen und ab der Übergabe der Ware vom Unternehmen an den Transportdienstleister die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Kunden liegt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes einzuhalten. Das Unternehmen haftet nicht für Folgen, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften resultieren.